Umzug mit Tieren in die Schweiz – stressfrei & tiergerecht DACHSER & KOLB: Beratung, Ablaufplanung, Partner für professionelle Tiertransporte.
Ein Umzug mit Hund, Katze oder anderen Tieren in die Schweiz ist machbar, wenn Prozesse sitzen – EU-Heimtierausweis, Mikrochip und Tollwutimpfung, Planung von Transport, Timing und Zollanmeldung, sodass Gesundheit und Wohlbefinden Ihres Tieres geschützt sind und der Grenzübertritt reibungslos läuft.
DACHSER & KOLB übernimmt die operative Orchestrierung: Dokumenten-Precheck, Route und Veranlagungszeiten, Koordination mit Spezial-Transportdiensten sowie Onboarding nach Ankunft (z. B. AMICUS und kantonale Vorgaben).
Ergebnis: weniger Stress, schnelle Eingewöhnung, volle Compliance.
Ihr Tierumzug in die Schweiz mit DACHSER & KOLB
Ein Umzug in ein neues Land wie die Schweiz stellt eine große Herausforderung dar. Vor allem wenn Sie Ihre Lieblinge mit in die neue Heimat nehmen, ist eine koordinierte Planung und Organisation Ihres Umzugs essenziell. DACHSER & KOLB unterstützt Sie umfassend: Vom Beantragen von wichtigen Dokumenten, wie die Vermittlung von speziellen Tiertransporten. Wir bieten Ihnen umfassende Zusatzservices und praktische Tipps, um möglichen Komplikationen aus dem Weg zu gehen:
- Lassen Sie sich ein aktuelles Gesundheitszeugnis von Ihrem Tier estellen (nicht Pflicht)
- Rechtzeitiges impfen und chippen
- Aufbewahrung aller Tierarztunterlagen und Nachweise
- Einplanung von genug Zeit an der Grenzkontrolle
Was sind die Voraussetzungen für einen Umzug mit Tier in die Schweiz?
Tollwutimpfung
Pflicht für Hunde, Katzen und Frettchen. Muss mindestens 21 Tage vor dem Grenzübertritt abgeschlossen sein. Eine Wiederholungsimpfung gilt als Erstimpfung, wenn sie nicht innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorherigen Impfung erfolgt. Jungtiere unter 12 Wochen oder nicht vollständig geimpfte Tiere dürfen nicht einreisen (Ausnahmen sind selten).
EU-Heimtierausweis
Ein gültiger, vom Tierarzt ausgestellter EU-Hemtierausweis mit Angaben zur Mikrochipnummer, Tollwutimpfung und Tierhalterdaten.
Mikrochip
Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein (ISO-Norm 11784/11785), welcher vor oder am selten Tag wie die Tollwutimpfung gesetzt worden ist. Eine Tätowierung wird nur aktzeptiert, wenn sie vor dem 03.07.2011 vorgenommen wurde.
Wie läuft die Einreise mit Tier in die Schweiz ab?
Frühe Erledigungen (6 bis 8 Wochen vor Einreise)
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Chip prüfen oder setzen (ISO 11784/11785). Erst danach Tollwutimpfung.
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EU-Heimtierausweis beim Tierarzt checken/erstellen lassen.
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Reisedatum so legen, dass zwischen Impfung und Grenzübertritt mehr als 21 Tage liegen. Erstimpfung frühestens ab 12 Wochen (Welpen).
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Anmeldung beim lokalen kantonalen Veterinäramt (Hunde müssen zusätzlich angemeldet werden (Hundesteuer, Registrierung in der schweizerischen Datenbank AMICUS)).
Sonderfälle frühzeitig klären
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Welpen unter 12 Wochen: Einreise grundsätzlich nicht erlaubt; 12–16 Wochen nur mit strengen Zusatznachweisen.
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Herkunft aus Tollwut-Risikoland: Antikörper-Titer + Wartezeit nötig.
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Geschützte/exotische Arten: CITES-Bewilligungen prüfen.
Anmeldung beim Zoll & Routen- und Grenzplanung
- Haustiere müssen bei der Einreise angemeldet werden (mündlich genügt meist, aber ehrlich angeben).
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Einreise zwingend über besetzten Grenzübergang und während Veranlagungszeiten des Zolls.
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Nicht-kommerziell bis max. 5 Heimtiere; darüber gelten Handelsregeln.
Am Reisetag
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Tier + EU-Heimtierausweis + Nachweis Mikrochip + gültige Tollwutimpfung physisch bereithalten.
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Bei CITES-Arten: Einfuhr-/Ausfuhrbewilligungen mitführen.
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Tier persönlich beim Zoll anmelden und Unterlagen vorzeigen. Auch bei Wert < CHF 300. Vorgabe gilt immer.
Direkt nach Ankunft
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Hunde: Registrierung über Gemeinde in AMICUS veranlassen; Tierarzt erfasst den Hund.
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Kantonale Regeln prüfen: Leinen-/Maulkorbpflicht, teils Rasselisten (z. B. Zürich, Genf, Wallis).
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Adresse in AMICUS aktuell halten. Hundehaftpflicht nach kantonalen Vorgaben. Optional Gesundheitszeugnis mitführen.
Welche Sonderregelungen gelten bei Welpen für die Einreise in die Schweiz?
- Welpen unter 12 Wochen dürfen grundsätzlich nicht in die Schweiz einreisen
- Welpen unter 16 Wochen, deren Tollwutimpfung noch nicht den vollen Impfschutz bietet, benötigen eine Erklärung, dass das Jungtier seit seiner Geburt keinen Kontakt zu tollwutgefährdeten Tieren hatte. Alternativ müssen sie von der vor der Geburt geimpften Mutter begleitet werden
Herkunft:
Für Tiere aus einem sogenannten Tollwut-Risikoland stammen, gelten verschärfte Bestimmungen, die eine zusätzli8che Blutuntersuchung zur Überprüfung von Antikörperwerten und eine Wartezeit von drei Monaten erfordern.
Wichtig: Informieren Sie sich kurz vor dem Umzug bei der Schweizer Botschaft oder dem zuständigen kantonalen Veterinäramt, da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können.
Welche Regelungen gelten in der Schweiz für Ihr Tier?
Hunde
- Einige Kantone haben Rasselisten oder spezielle Leinen- und Maulkorbpflichten (z. B. Zürich, Genf, Wallis).
- Informieren Sie sich vorher beim Veterinäramt Ihres neuen Kantons.
- Hunde müssen in der Schweiz in der Regel haftpflichtversichert sein.
Katzen und Kleintiere
- Für Katzen gelten dieselben Einreisebedingungen wie für Hunde (Chip + Tollwutimpfung + EU-Pass).
- Für Kleintiere (z. B. Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel, Reptilien, Fische) gilt:
- Keine Impfpflicht
- Keine Zollanmeldung nötig bei kleinen Mengen für den Eigengebrauch
Was sind die häufigsten Fragen rund um einen Umzug mit Tieren?
Welche Dokumente brauche ich für Hund/Katze/Kleintiere?
Sie benötigen einen EU-Heimtierausweis, Mikrochip, gültige Tollwutimpfung, welche bei Welpen erst ab 12 Wochen möglich ist. Diese muss mindestens 21 Tage vor der Einreise durchgeführt worden sein.
Wie viele Tiere darf ich in die Schweiz mitnehmen?
Sie dürfen maximal fünf Heimtiere mitnehmen.
Muss ich mein Haustier beim Zoll anmelden?
Ja, Sie müssen Ihr Tier beim Zoll anmelden: Einreise über besetzten Grenzübergang zu Veranlagungszeiten, dabei Tier und Unterlagen vorzeigen.
Was ist nach Ankunft in der Schweiz zu tun (Hund)?
AMICUS-Registrierung, ggf. kantonale Pflichten (Ausbildung, Leinenpflicht, Rasselisten) prüfen.
Gilt CITES für mein Tier?
Für geschützte Arten sind Einfuhr-/Ausfuhrbewilligungen nötig; teils Verbote. Vorab mit BLV/BAZG klären.
Rückumzug in die EU/Deutschland – was beachten?
EU-Regeln: Chip vor Impfung, gültige Tollwutimpfung, maximal 5 Heimtiere, Dokumentencheck an der EU-Grenze.
Warum sich ein professionelles Umzugsunternehmen lohnt?
Ein Umzug in Eigenregie kann schnell zur Belastung werden – körperlich, zeitlich und finanziell. Mit einem erfahrenen Umzugsunternehmen sparen Sie nicht nur Zeit und Nerven, sondern profitieren auch von effizienter Planung, versicherten Leistungen, geschultem Personal und maßgeschneiderten Angeboten.
Sie planen einen Umzug mit Haustieren in die Schweiz?
Wollen Sie mit Ihren Haustieren in die Schweiz umziehen, brauchen dafür aber noch ein passendes Umzugsunternehmen? Dann lassen Sie sich in Sekunden Ihren individuellen Preis für Ihren Umzug ausrechnen. Wir melden uns daraufhin bei Ihnen und geben unser Bestes auf all Ihre Wünsche einzugehen.
Donna Draganov
Teamleitung Customer Service & Sales - ROAD