Zoll beim Schweiz-Umzug Formular 1844, Dokumente, Ausnahmen, Fristen
Sicher über die Grenze. Stressfrei – natürlich BAZG-konform.
Das Wichtigste in 30 Sekunden
Beim Schweiz-Umzug bezieht sich der Zoll sich auf die Abwicklung von Zollformalitäten, die beim Umzug in die Schweiz notwendig sind. Die Schweiz ist kein Mitglied der Europäischen Union, weshalb beim Übersiedeln von Umzugsgut von Deutschland in die Schweiz bestimmte zollrechtliche Bestimmungen beachtet werden müssen. Zölle sind Abgaben, die beim Verlassen von Waren aus dem Wirtschaftskreislauf des Landes erhoben werden.
Das bedeutet für Sie, dass Sie für die Einfuhr von Gütern eine ordnungsgemäße Zollabwicklung benötigen. Warum? Sie vermeiden unnötige Kosten oder Verzögerungen und stellen sicher, dass Ihr Umzug reibungslos verläuft.
Welche Unterlagen brauche ich?
Wie läuft die Zollabwicklung ab?
Generell gilt:.
- Zollfrei, wenn Übersiedlungsgut ≥6 Monate genutzt und weiter genutzt wird.
- MWST fällt auf Neuware/hohe Werte an.
- Formular 1844 + Inventarliste + Ausweise im Original mitführen.
- Abfertigung nur an zuständigen Warenzollstellen während Öffnungszeiten.
- Sonderfälle: Auto, Medikamente, Alkohol/Tabak separat prüfen.
Weiterführende Themen
- In die Schweiz umziehen → Jetzt Angebot einholen!
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- Haustier dabei? → Zu den Einfuhrregeln
Vorteile der frühzeitigen Zollabwicklung und Information
Vermeidung von Verzögerungen:
Durch eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung können Sie sicherstellen, dass Ihr Umzugsgut problemlos durch den Zoll kommt und keine unnötigen Verzögerungen entstehen.
Kostenkontrolle
Wer sich frühzeitig über anfallende Zollgebühren und weitere Kosten informiert, kann unerwartete Ausgaben vermeiden und besser planen.
Reibungsloser Ablauf
Eine frühzeitige Anmeldung und Zollabwicklung hilft dabei, den gesamten Umzugsprozess zu beschleunigen, sodass Sie sich nicht mit Last-Minute-Problemen herumschlagen müssen.
Vermeidung von Stress:
Frühzeitig alles Notwendige zu erledigen, minimiert den Stress während des Umzugs. Sie haben genügend Zeit, alle Unterlagen korrekt vorzubereiten und sich auf den Umzug zu konzentrieren.
Bessere Planung der Logistik:
Eine frühzeitige Zollabwicklung ermöglicht eine bessere Koordination der Umzugslogistik, sodass alles im richtigen Zeitrahmen und ohne Überraschungen abläuft.
Checkliste: Erforderliche Zolldokumente für den Umzug in die Schweiz
Damit die Zollabwicklung reibungslos funktioniert, benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
✓ „Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut“ (1844) – 3 x im Original und unterschrieben am Umzugstag
✓ Abmeldebescheinigung Deutschland
✓ Anmeldebescheinigung Schweiz
✓ Nachweis des Arbeitsvertrages
✓ Wohnungsnachweis in der Schweiz, z. B. Miet- oder Kaufvertrag
✓ Ausweise/Reisepässe aller beteiligten Personen
✓ Vollmacht für die Zollabwicklung mit DACHSER & KOLB
✓ Wenn KFZ mitgenommen wird: "Unbedenklichkeitsbescheinigung KFZ" (0060) + Fahrzeugschein und Versicherungsnachweis
✓ Inventarliste des Umzugsgutes
Zuziehende aus EU/EFTA müssen nicht zwingend die Aufenthaltsbewilligung vorlegen, Nachweis über Job/Miete/Anmeldung reicht.
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✓ Wohnsitzverlegung nachweisbar?
✓ Gut seit ≥ 6 Monaten in Gebrauch?
✓ Einfuhr spätestens 2 Jahre nach Wohnsitzverlegung bzw. als Nachsendung?*
✓ Alle 4 Vorraussetzungen erfüllt?
→ Zollfrei
* (Nachsendungen sind innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitzverlegung möglich; Hindernisse führen nicht zum Verlust der Zoll-Befreiung.)
Diese Fehler sollten Sie beim Schweizer Zoll auf jeden Fall vermeiden
Häufige Fehler, die Zeit und Geld kosten
-
Unvollständige Inventarliste
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Falsche Zollstelle/Öffnungszeit
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Neuware als Umzugsgut deklariert
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Fahrzeug ohne Nachweise
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Medikamente ohne Belege
Einfuhrverbote & Bewilligungen
Alkohol & Tabak
Haushaltsvorräte und Tabakwaren in üblicher Art und Menge sowie alkoholische Getränke
- bis 25 % Alkoholgehalt: max. 200 Liter
- ab 25 % Alkoholgehalt: max. 12 Liter
Waffen und Munition
Für manche Schusswaffen ist eine Einfuhrbewilligung der Bundesbehörde in Bern erforderlich, je nach Art der Waffe.
Pflanzen
Je nach Herkunft der Pflanze (non-EU-Land) kann ein Pflanzenzeugnis/Citis erforderlich sein.
Kunstgegenstände
Elfenbein (z. B. Elfenbeinklaviatur) benötigt zwingend ein Citis-Zeugnis und muss versteuert werden. Bei ausgestopften Tieren, die unter das Washingtoner Artenschutzgesetzt fallen wird ebenfalls ein Citis-Zeugnis benötigt.
Medikamente & Medizinprodukte
Nur für persönlichen Bedarf. Rezept/Nachweis bereithalten.
Neu- und hochpreisige Güter
MWST möglich. Zollbefreiung wenn Übersiedlungsgut ≥ 6 Monate genutzt wird. Kaufbelege bereithalten oder Wert/Nutzungsdauer durch Fotos/Seriennummern belegen.
0 CHF bei zulässigem Übersiedlungsgut
PKW
Nachweis Eigentum >6 Monate, separate Anmeldung, spätere CH-Zulassung.
Ablauf an der Grenze: Step-by-Step
Zollstelle auswählen → Termin/Öffnungszeit prüfen → Unterlagen im Original mitführen
Anfahrt Warenzollstelle:
zur regulären Öffnungszeit.
Anmeldung:
„Übersiedlungsgut“ angeben, Formular 1844 + Inventarliste + Ausweise vorlegen.
Prüfung:
Sichtkontrolle, Rückfragen, ggf. Teilöffnung.
Veranlagung:
Stempel/Verfügung. Bei Neuware: MWST-Veranlagung.
Weiterfahrt:
Dokumente mitführen und bei der Einreise vorzeigen.
Ihre Vorteile bei einem Umzug in die Schweiz mit DACHSER & KOLB
Kompetente Zollabwicklung
Wir übernehmen die gesamte Organisation und alle Formalitäten bei den Schweizer Zollbehörden.
Individuelle Beratung
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Wünsche und Anforderungen und erstellen einen detaillierten Umzugsplan.
Transparenter Planung
Unsere kostenlose Besichtigung und der Umzugskostenrechner ermöglichen Ihnen eine klare Übersicht über die Kosten.
Erfahrenes Fachpersonal
Von der Planung bis zur Durchführung setzen wir auf qualifizierte Mitarbeiter, die Ihnen einen stressfreien Umzug ermöglichen.
So unterstützt DACHSER & KOLB Sie beim Zoll Schweiz-Umzug
DACHSER & KOLB ist Ihr verlässlicher Partner für einen stressfreien Umzug in die Schweiz. Wir übernehmen für Sie die gesamte Zollabwicklung und sorgen dafür, dass alle Formalitäten korrekt abgewickelt werden. Unsere Leistungen umfassen:
Bereitstellung der Formulare:
Wir stellen Ihnen alle relevanten Zollformulare wie den „Veranlagungsantrag für Übersiedlungsgut“ (Formular 1844) und andere Dokumente zur Verfügung, die für den Zollprozess benötigt werden.
Beratung zu den Dokumenten:
Wir bieten Ihnen eine detaillierte Beratung und helfen bei der Zusammenstellung aller Dokumente, wie z. B. Abmeldebescheinigungen, Anmeldungen oder Inventarlisten, die für die Zollabwicklung erforderlich sind.
Vollmachtserteilung
Wenn Sie möchten, dass wir die Zollabwicklung in Ihrem Namen durchführen, stellen wir Ihnen eine Vollmacht zur Verfügung, die es uns erlaubt, in Ihrem Auftrag zu handeln.
Downloads für den Zoll beim Umzug in die Schweiz
FAQ - Was sollte man bei der Zollabwicklung für einen Umzug in Schweiz beachten?
Wann ist mein Umzugsgut zollfrei?
Wenn es seit mindestens 6 Monaten genutzt wurde, weiterhin privat genutzt wird und spätestens innerhalb von 2 Jahren nach Wohnsitzverlegung eingeführt wird. Haushaltsvorräte inkl. Tabak und Alkohol sind in üblichen Mengen zulässig; Richtwerte: bis 200 L ≤ 25 Vol.-% und 12 L > 25 Vol.-%.
Welche Unterlagen brauche ich an der Grenze?
Formular 18.44 im Doppel, detaillierte Inventarliste (Nachsendungen auf separater Liste), Nachweis Wohnsitzverlegung. Aufenthaltsbewilligung nur, wenn nicht Sie nicht aus der EU umziehen. In diesem Fall weisen Sie die Wohnsitzverlegung mit z. B. Miet- oder Arbeitsvertrag nach. Bei Fahrzeugen: ausländischer Zulassungsschein.
Kann ich mehrere Fahrten machen oder Güter nachsenden?
Ja. Nachsendungen bei der ersten Einfuhr anmelden und spätestens innerhalb von 2 Jahren einführen. Liegt ein Hindernis vor, kann die Befreiung auch nachträglich gewährt werden (Frist: 3 Monate nach Wegfall)
Was, wenn ich nicht selbst anwesend bin?
DACHSER & KOLB kann für Sie anmelden. Übergeben Sie das unterschriebene Formular 18.44 und alle Belege im Original.
Wo und wann muss ich das Umzugsgut anmelden?
Nur an Warenzollstellen und nur während der Veranlagungszeiten an Arbeitstagen. Vorab Öffnungszeiten der zuständigen Dienststelle prüfen.
Was passiert mit Neuware oder Gegenständen < 6 Monaten Nutzung?
Diese sind nicht zollfrei. Am Ende der Inventarliste als „zu veranlagende Waren“ aufführen; sie werden regulär verzollt und versteuert.
Kann ich mein Auto später nachholen?
Ja, als Teil des Übersiedlungsguts, wenn es ≥ 6 Monate in Deutschland genutzt wurde und Sie es weiter privat nutzen. Späteste Einfuhr: 2 Jahre nach Wohnsitzverlegung. Erfüllen Sie die Bedingungen nicht, gilt die reguläre Einfuhr inkl. MWST (aktuell 8,1 %).
Gelten Einfuhrverbote oder Bewilligungspflichten trotz Umzug?
Ja. Verbote/Bewilligungen z. B. für geschützte Tiere/Pflanzen (CITES), bestimmte Pflanzenarten, Waffen, Medikamente/Doping. Vorab prüfen; Verstöße können auch nachträglich verfolgt werden.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
Mit der Zollabwicklung für den Umzug in und aus der Schweiz sorgt DACHSER & KOLB dafür, dass Ihr Umzug effizient, sicher und stressfrei verläuft. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung!
Wir sind für Sie da
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